Gesetzeslage und Rahmenbedingungen

Der heutige Kraftverkehr ist weltweit vom knapper werdenden Erdöl abhängig und gilt als einer der Hauptverursacher des anthropogenen Treibhauseffekts.

Um dem entgegenzusteuern hat die Europäische Union in ihrer Richtlinie 2003/30/EG den zukünftigen Anteil von Biokraftstoffen festgelegt. Bis zum Jahr 2010 soll in den Mitgliedsstaaten der EU der Anteil von Biokraftstoffen auf 5,75 Prozent sämtlicher Kraftstoffe ansteigen.

Zur Erreichung dieser Ziele sind flankierende Maßnahmen notwendig. Deshalb hat die EU die Richtlinie 2003/96/EG beschlossen. Sie erlaubt es den EU-Mitgliedsstaaten, alle Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer zu befreien. Diese Regelung gilt sowohl für Reinkraftstoffe als auch anteilig für die Zumischung biogener Komponenten zu fossilen Kraftstoffen.

Die Höhe der Beimischung wird durch die jeweils gültige Kraftstoffnorm begrenzt:

Laut Dieselkraftstoffnorm DIN EN 590 dürfen Diesel bis zu 5 vol.% Biodiesel beigemischt werden. Für Ottokraftstoffe wie Benzin und Super ist die Norm DIN EN 228 entscheidend, die einen Ethanol-Anteil von bis zu 5 vol.% erlaubt. Im Fall von Ethyl-Tertiär-Butylether (ETBE, ein chemischer Abkömmling von Bio-Ethanol), das ebenfalls Benzin und Super beigemischt wird, sind bis zu 15 vol. % zulässig.

Ebenfalls seit 1.1.2004 ist die Biodiesel-Norm DIN EN 14214 in Kraft, die die Qualität des Biokraftstoffes definiert und seine Aufnahme in die 10. BlmSchV ermöglichte. Des Weiteren sind natürlich alle Normen und Vorschriften zur Herstellung, Lagerung, Transport und Nutzung von Kraftstoffen auch für Biokraftstoffe bindend.  Tangiert werden Biokraftstoffe zudem von den EU-Abgasnormen, die für Pkw ab 2005 (Euro IV) und 2008 (Euro V) sowie für Nutzfahrzeuge ab 2005 (Euro IV) deutlich verschärft werden.

Die Einhaltung dieser strengeren Anforderungen erfordert insbesondere für Biodiesel und Pflanzenöl als Reinkraftstoff verbesserte technische Lösungen und kann unter Umständen nicht mehr ohne Abgasnachbehandlung gewährleistet werden.

Seit Juli 2006 liegt die Vornorm für Rapsöl als Kraftstoff (DIN V 51605 - "Kraftstoffe für pflanzenöltaugliche Motoren - Rapsölkraftstoff - Anforderungen und Prüfverfahren") vor. Diese Norm wird verbindlich durch Bezugnahme, z.B. in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder in Gesetzen und Verordnungen.

Mit der DIN V 51605 ist der Normungsprozess aber nicht abgeschlossen. In Hinblick auf steigende emissionsrechtliche und motorentechnische Anforderungen wird die Vornorm nach hinreichenden Erfahrungen bei der Anwendung von Rapsölkraftstoff in "Vornorm-Qualität" und dann bei erkennbarem Bedarf zur Norm weiterentwickelt.

Des Weiteren sind natürlich alle Normen und Vorschriften zur Herstellung, Lagerung, Transport und Nutzung von Kraftstoffen auch für Biokraftstoffe bindend.

Tangiert werden Biokraftstoffe zudem von den EU-Abgasnormen, die für Pkw ab 2005 (Euro IV) und 2008 (Euro V) sowie für Nutzfahrzeuge ab 2005/2006 (Euro IV) deutlich verschärft werden.

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