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Mit der Einführung des Energiesteuer- und des Biokraftstoffquotengesetzes sind die bisherigen Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe, die eine Mineralölsteuer-Entlastung vorsahen, grundlegend geändert worden. Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen die stufenweise Besteuerung von Biokraftstoffen bzw. die Erfüllung steigender Beimischungsquoten vor.
Eine Ausnahme bildet die Land- und Forstwirtschaft, die Biodiesel und Pflanzenöl bis 2012 ohne Steuerbelastungen verwenden kann. Damit bleibt ihr Einsatz in diesem Bereich interessant. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) unterstützt seit 2005 mit einem Bündel von Maßnahmen die Markteinführung von Pflanzenöl und Biodiesel, von denen die Folgenden noch relevant sind:
Auf den nachfolgenden Seiten werden die Fördermaßnahmen vorgestellt. Richtlinien sowie Antragsunterlagen stehen dort ebenfalls zur Verfügung.
Antworten auf Fragen zu den Fördermaßnahmen "Biokraftstoffe in der Landwirtschaft" erhalten Sie unter der Telefonnummer 03843/6930-199 und unter der E-Mail info(bei)bio-energie.de.